Ausstellungsrichtlinien der 5. World of Cats
Internationale Katzenausstellungen sind international ausgeschrieben und mit einer internationalen Jury besetzt. Die Zusammensetzung der Jury liegt beim Veranstalter.
Ziele der Ausstellung sind, den Katzenhaltern Gelegenheit zu geben, ihre Katzen mit anderen Tieren gleicher Varietät auf internationaler Ebene in einem größeren Rahmen zu vergleichen, Erfahrungsaustausch und Fachgespräche mit Mitgliedern anderer Vereine, Ausstellungsbesuchern und Katzenliebhabern die Katze in ihrer Vielfalt in Rasse und Farbe vorzustellen, ihnen das Wesen der Katze näher zu bringen und dadurch ein größeres Verständnis für die Katze als Haustier zu finden.
Alle Mitglieder von Vereinen, die von dem KFG e.V. anerkannt werden, sowie vereinslose Katzenbesitzer sind berechtigt, ihre Katzen auf Ausstellungen des KFG e.V. auszustellen. Die Ausstellungsleitung ist jedoch berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Annahme von Meldungen zu verweigern.
Mit der Anmeldung seiner Katze erklärt sich der Aussteller mit den Ausstellungsrichtlinien einverstanden.
Für jede angemeldete Katze (Wurf) wird eine Ausstellungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Veranstalter. Sie wird auf dem Anmeldeformular bekannt gegeben. Für Katalog und Müllentsorgung wird pro Aussteller eine Gebühr erhoben. Jeder Aussteller erhält eine Meldebestätigung. Die Meldegebühr ist spätestens nach Erhalt der Meldebestätigung fällig. Bei Zahlung am Einlass wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
Meldungen von Ausstellern ohne rechtzeitige Zahlung des Meldegeldes haben keinen Anspruch auf eine Annahme der Meldung.
Um- bzw. Nachmeldungen müssen der Ausstellungsleitung spätestens zum Meldeschluss (3 Wochen vor der Ausstellung), Klassenänderungen spätestens bis Montag vor der Ausstellung vorliegen. Danach kosten Klassenänderungen 10,00 € Bearbeitungsgebühr.
Aussteller, die nicht zur Ausstellung kommen können, sind verpflichtet, dies rechtzeitig beim Meldebüro zu entschuldigen. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Ausschluss von künftigen Ausstellungen führen. In jedem Fall sind die Ausstellungsgebühren zu entrichten, diese werden bei Abmeldung vor Meldeschluss an den Aussteller zurückerstattet, anfallende Gebühren werden abgezogen. Nach Meldeschluss erfolgt keine Rückerstattung des Meldegeldes.
Jede Katze muss gegen Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen geimpft sein. Die Impfung darf je nach Impfstoff nicht älter als 1 bzw. 2 Jahre sein. Ausgestellte Würfe bedürfen der Erstimpfung. Weitere Impfungen (Tollwut) müssen den örtlichen veterinärärztlichen Bestimmungen entsprechen. Detaillierte Veterinärbestimmungen sind Bestandteil der Meldebestätigung. Über die Impfungen ist ein Nachweis zu erbringen (Impfpass).
Jede auszustellende Katze unterliegt beim Einlass einer Kontrolle. Zur Ausstellung sind nur gesunde, nichttragende und Parasiten freie (Milben, Flöhe, Pilz usw.) Katzen zugelassen. Erkranken Katzen während der Ausstellung, müssen sie unverzüglich aus der Halle entfernt werden. Nicht kontrollierte Katzen dürfen nicht in die Ausstellungshalle gebracht werden. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der Ausschluss des Ausstellers von der Ausstellung.
Der auf der Ausstellung befindliche Tierarzt entscheidet allein über einen Verbleib von krankheitsverdächtigen Katzen in der Ausstellungshalle. Die jeweilig getroffene Entscheidung ist bindend für den Aussteller sowie den Verein.
Sichtbar schwangere Katzen werden nicht zugelassen. Sollte ein Richter dies feststellen ist das Tier zu disqualifizieren!
Für jede angemeldete Katze steht ein Ausstellungskäfig zur Verfügung, es sei denn, der Veranstalter vergibt in Absprache mit dem Aussteller einen Käfig für mehrere Tiere. Die zugewiesenen Käfige dürfen nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung gewechselt werden.
Jeder Ausstellungskäfig muss vom Aussteller mit einer weichen Unterlage ausgelegt werden und ist an drei Seiten mit einem Vorhang zu versehen, um unnötigen Stress der Katzen zu vermeiden. Zur weiteren Ausstattung des Käfigs durch den Aussteller gehört eine Katzentoilette, ein Fress- und ein Trinknapf.
Die Käfige sind sorgsam zu behandeln. Ebenso ist keine größere kommerzielle Reklame auf den Käfigen gestattet.
Der Aussteller verpflichtet sich, seine Katzen während der gesamten Ausstellungsdauer in den Käfigen zu lassen. Nachts sind die Tiere aus der Ausstellung zu entfernen. Weiterhin verpflichtet sich der Aussteller, während der Ausstellung seine Katzen ausreichend zu versorgen und Katze und Käfig sauber zu halten.
Grundsätzlich hat der Aussteller oder eine von ihm beauftragte Person während der Zeit des Richtens am Käfig zu verweilen, um jederzeit für die Ausstellungsleitung ansprechbar zu sein und pünktlich beim Richten zu erscheinen.
Die Aufsicht im Richterraum hat der Chefsteward; er ist gegenüber den Stewards weisungsberechtigt; gleichzeitig ist er das Bindeglied zwischen Richter und Ausstellungsleitung.
Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch von dem KFG e.V. anerkannte Richter. Die Bewertung erfolgt nach dem Standard des Veranstalters. Bei Disqualifikation muss ein zweiter Richter gegenzeichnen. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Dies gilt für Aussteller sowie den Verein.
Richter, sowie in deren Haushalt lebende Personen, dürfen ihre Katzen auf Ausstellungen, auf denen sie richten, nur außer Konkurrenz ausstellen. Vom Richter verkaufte Katzen müssen gerichtet und gewertet werden.
Der Aussteller erhält für jede Katze nach offizieller Beendigung der Ausstellung des Richtens die Bewertungsurkunden mit Richterbericht.
Alle Aussteller erklären sich einverstanden, dass Ausstellungsergebnisse mit Angaben zum Tier sowie die Angaben des Besitzers auf der Homepage der KFG e.V. sowie deren Social Media Seiten veröffentlicht werden dürfen. Fotos von Katzen-Freunde-Germania e.V. Ausstellungen bedürfen ebenfalls keiner gesonderten Genehmigung zur Veröffentlichung
Auf internationalen Ausstellungen des KFG e.V. können Katzen in folgenden Ausstellungsklassen, getrennt nach Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar, sowie Hauskatzen (keine Mischlinge) gemeldet werden und dort Siegeranwartschaften und Titel erringen:
Kittenklasse 3-6 Monate
Für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens 3 Monate, aber noch nicht 6 Monate alt sind. Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe, Geschlecht. Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei „CACP“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Kitten-Champion“ zu führen.
Jugendklasse 6-9 Monate
Für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens 6 Monate, aber noch nicht 9 Monate alt sind. Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und Geschlecht. Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei „CACJ“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Jugend-Champion“zu führen.
Offene Klasse/Kastratenklasse
Für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens 9 Monate alt sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAC“ bzw. „CAP“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat) vergeben werden. Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei„CAC“ bzw. „CAP“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Champion“ bzw. „Premior“ zu führen.
Championklasse/Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Champion“ bzw. „Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACIB“ bzw. „CAPIB“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat International de Beauté) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACIB“ bzw. „CAPIB“ von mindestens zwei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Internationaler Champion/Premior“ zu führen, dabei können Punkte, die im Ausland erzielt wurden, als doppelte Punkte gezählt werden.
Oder:
Für alle Katzen, die den Titel „Champion“ bzw. „Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACIB“ bzw. „CAPIB“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat International de Beauté) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht vier „CACIB“ bzw. „CAPIB“ von mindestens zwei verschiedenen Richtern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Internationaler Champion/Premior“ zu führen.
Internationale Championklasse/Internationale Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Internationaler Champion“ bzw. „Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAGCI“ bzw. „CAGPI“ (Certificat d’Aptitude au Grand Championat/Premiorat International) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CAGCI bzw. „CAGPI“ von zwei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Großer Internationaler Champion/Premior“ zu führen, dabei können Punkte, die im Ausland erzielt wurden, als doppelte Punkte gezählt werden.
Oder:
Für alle Katzen, die den Titel „Internationaler Champion“ bzw. „Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAGCI“ bzw. „CAGPI“ (Certificat d’Aptitude au Grand Championat/Premiorat International) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht fünf „CAGCI“ bzw. „CAGPI“ von drei verschiedenen Richtern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Großer Internationaler Champion/Premior“ zu führen.
Große Internationale Championklasse/Große Internationale Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Großer Internationaler Champion“ bzw. „Großer Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACE“ bzw. „CAPE“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat d’Europe) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACE“ bzw. „CAPE“ von drei verschiedenen Richtern in drei verschiedenen Ländern ist berechtigt, den Titel „Europachampion“ bzw. „Europapremior“ zu führen, dabei können Punkte, die im Ausland erzielt wurden, als doppelte Punkte gezählt werden.
Oder:
Für alle Katzen, die den Titel „Großer Internationaler Champion“ bzw. „Großer Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACE“ bzw. „CAPE“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat d’Europe) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht fünf „CACE“ bzw. „CAPE“ von drei verschiedenen Richtern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Europachampion“ bzw. „Europapremior“ zu führen.
Europa Championklasse/Europa Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“ bzw. „Europa Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACGE“ bzw. „CAPGE“ (Certificat d’Aptitude au Grand Championat/Premiorat d’Europe) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACGE“ bzw. „CAPGE“ von drei verschiedenen Richtern in mindestens drei verschiedenen Ländern, ist berechtigt, den Titel „Großer Europachampion/Großer Europapremior“ zu führen, dabei können Punkte, die im Ausland erzielt wurden, als doppelte Punkte gezählt werden. Oder
Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“ bzw. „Europa Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACGE“ bzw. „CAPGE“ (Certificat d’Aptitude au Grand Championat/Premiorat d’Europe)vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht sechs „CACGE bzw. „CAPGE“ von vier verschiedenen Richtern erhalten hat, den Titel „Großer Europachampion/Großer Europapremior“ zu führen.
Großer Europa Championklasse/Großer Europa Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Großer Europachampion“ bzw. „Großer Europapremior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACM“ bzw. „CAPM“ (Certificat d’Aptitude au Champion d‘ Monde/Premiorat d‘ Monde) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACM“ bzw. „CAPM“ von drei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Kontinenten erhalten hat, oder alternativ sechs Siegeranwartschaften „CACM“ oder „CAPM“, wenn mindestens zwei Auslandspunkte und dort von zwei interkontinentalen Richtern vergeben werden, alternativ mindestens neun Siegeranwartschaften „CACM“ oder „CAPM“ wobei mindestens zwei Titelpunkte zwingend auf von den KFG anerkannten Weltausstellungen und von zwei intercontinentalen Richtern vergeben werden, ist berechtigt, den Titel „World Champion/World Premior“ zu führen.
Eine Gegenzeichnung der Bewertungsurkunde ist möglich und erlaubt.
Wurfklasse
Für alle Katzen aus einem Wurf, die am ersten Tag der Ausstellung mindestens 10 Wochen und höchstens 16 Wochen sind. Es müssen mindestens 3 Tiere zur Bewertung vorgestellt sein. Bester Wurf kann vergeben werden in Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar.
Ehrenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“, „Großer Europachampion“, „World Champion“ führen, getrennt nach Lang-, Halblang- und Kurzhaar.
Hauskatzenklasse
Für alle Katzen, die keinem bekannten Standard zuzuordnen sind.
Hier können HCAP/HCAPIB/HCAGPI/HCAPE/HCAGPE und HKWP Titel errungen werden. Bei allen Hauskatzen wird eine Platzierung vorgenommen. Es kann der Titel „Beste Hauskatze“ vergeben werden.
Bestimmungsklasse
Für Katzen, die laut Stammbaum einer anerkannten Rasse angehören, zur Bestimmung der Farbe vor dem eigentlichen Richten. Sobald vom eingeteilten Richter die Farbe festgelegt wurde, wird das Tier der entsprechenden Ausstellungsklasse zugeordnet und dann vom zuständigen Richter in dieser Klasse gerichtet. Die Bestimmung der Rasse über die Bestimmungsklasse ist nicht möglich.
Außer Konkurrenz
Für Katzen, die ausgestellt, jedoch nicht gerichtet werden. Es sind die vollen Meldegebühren zu zahlen, ausgenommen Amme oder Muttertiere eines Wurfes.
Best of Variety
Der Titel „Best of Variety“ kann vom Richter vergeben werden, sofern von der jeweiligen Varietät mindestens drei Tiere anwesend sind. Die Entscheidung über die Vergabe liegt jedoch allein im Ermessen des Richters. Falls das Beste der anwesenden Tiere nach seiner Auffassung dem Ideal nicht nahe genug kommt, kann der Richter die Titelvergabe verweigern. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde bestätigt.
Best in Show
Aus allen Haarkategorien und Altersklassen können die Richter Katzen zur Auswahl Best in Show vorschlagen. Diese vorgeschlagenen Tiere werden in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) als Best in Show Sieger der jeweiligen Altersklasse in der Haarkategorie ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt.
Best of Best
Aus den mit „Best in Show“ prämierten Tieren wird in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) ein „Best of Best“ für Langhaar und Halblanghaar und Kurzhaar ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt. Kastraten erhalten ein separates Best of Best aus allen Best in Show Kastraten Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar.
Best over All
Aus den mit „Best of Best“ prämierten Tieren wird in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) ein „Best over All“ ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt.
Während der Dauer der Ausstellung gilt in der Ausstellungshalle und im Richterraum ein generelles Rauchverbot.
KFG-Aussteller dürfen mit Ihren Tieren höchstens 2 Titelpunkte pro Ausstellungstag, das bedeutet maximal 4 Titelpunkte pro Ausstellungswochenende erzielen. Wir gehen davon aus, dass unsere Mitglieder Ihre Tiere auf Ausstellungen zeigen welchem dem Standard internationaler Katzenausstellungen mit mindestens 120 Tieren pro Ausstellungstag zeigen! Ausstellungsergebnisse von Veranstaltungen mit weniger als 80 Katzen werden nicht als „International“ anerkannt und somit können alle dort erzielten Titelpunkte nur mit CAC gewertet werden.
Ausstellungsrichtlinien in Verbindung mit dem §11 b des Tierschutzgesetzes!
Der §11 b des Tierschutzgesetzes (TSG) regelt, dass die Qualzucht von Wirbeltieren verboten ist. Um Ihnen zu erläutern was unter diesem Paragraphen zu verstehen ist, wurde von der Bundesregierung ein Gutachten zur Auslegung des § 11 b in Auftrag gegeben.
Den zuständigen Veterinärsämtern diente diese von der Expertenkommission vorgelegte Empfehlung vor Ort bei der Entscheidungshilfe.
Im August 2001 wurde im Hessischen Sozialministerium den Katzenzuchtverbänden erklärt, welche Merkmale der Katzenzucht unter den §11 b fallen und deshalb nach Meinung der Behörden einem absoluten Zuchtverbot unterliegen:
- Kurz- und Schwanzlosigkeit bei Manx und Cymric
- Kipp- oder Faltohr bei Scottish Fold oder Pudelkatze
- Haarveränderungen bei Sphynx- und Rexkatzen, sofern im Einzelfall die Tasthaare derart betroffen sind, dass sie ihre natürliche Funktion nicht erfüllen können.
- Kurzköpfigkeit, die bei mehreren Rassen insbesondere bei Perser und Exotic Shorthair. Zuchtziel ist, sofern im Einzelfall eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung des Tieres wie z. B. Röcheln oder tränende Augen infolge veränderter Atemwege oder Tränenkanäle erkennbar ist. Entscheidend ist nicht das äußere Erscheinungsbild, sondern das tierärztliche Urteil.
- Über das W-Gen vererbte weiße Fellfarbe bei verschiedenen Rassen.
Am 21. Juni 2002 wurde hier in Hessen der Erlass über den Vollzug des §11 b des Tierschutzgesetzes mit Zustimmung aller Fraktionen und verschiedener Zuchtorganisationen verabschiedet und an alle hessischen Veterinärsämter verschickt.
Damit entfällt der Entscheidungsspielraum der zuständigen Amtstierärzte.
Für Aussteller bedeutet dies:
Sie laufen Gefahr, wenn potente Tiere der o. g. Zuchtmerkmale bei Ausstellungen gezeigt werden, mit Anzeigen von Seiten der Amtstierärzte rechnen zu müssen. Diese werden als Ordnungswidrigkeit mit Auferlegung eines Bußgeldes geahndet. Sie müssen selbst mit Anzeigen von Bürgern (Tierschützern, Tierärzte, Ausstellungsbesuchern) rechnen. Auch diesen Hinweisen muss nachgegangen werden. Das Ausstellen von Kastraten wird dagegen nicht geahndet, weil hier kein Zuchtversuch mehr gegeben ist!
Zurzeit gibt es noch kein gesetzlich verankertes Ausstellungsverbot!
Für ausländische Aussteller gibt es im Moment noch keinerlei Konsequenzen, sie sind mit allen Rassen auf unseren Ausstellung natürlich herzlich willkommen.
Katzen-Freunde-Germania e.V.